Aktionen
MIETKAUTION ADÈ
Mietkaution sparen mit der Mietkautionsbürgschaft
von Kautionsfrei.de
IMMOBILIENMEHRWERTE
Sparen Sie sich die hohen Umzugskosten
mit dem Umzugsjoker - der Umzugsfinanzierung zum Niedrig-Festzins.
Jetzt ist der Makler bei der Wohnungssuche kein Problem mehr. Sparen Sie sich die Maklerprovision
mit dem Provisionsjoker.
IMMO FINANZIERUNG
Berechnen Sie mit unserem Partner der Interhyp AG die optimale Hausfinanzierung für Ihre Immobilie in Deutschland.

WIR ÜBER UNS
Besuchen Sie uns auf unserer Facebook Seite und erfahren Sie mehr im sozialen Netzwerk.
Noch Fragen?
-
030 - 88 00 89 211
-
030 - 88 00 89 299
-
0151 - 2 33 44 361
Top-Angebote
-
13189 Berlin | Thulestrasse 42 - Wohn- und Geschäftshaus im grünen Pankower Südkiez nahe Prenzlauer. Jetzt kautionsfrei + provisionsfrei mieten!
109.51 m² - 602.31 € zzgl NK - saniert 2.0 Zimmer - Thulestrasse - 13189 Berlin Günstig und komfortabel. Aufzug & Parkdeck. - -
10117 Berlin | Ebertstrasse, Voßstrasse, Potsdamer Platz, Leipziger Platz - Das Kanada Haus. Botschaft, Wohn- und Geschäftshaus.
202.00 m² - 2828.00 € zzgl NK - Erstbezug nach Sanierung 4.0 Zimmer - Ebertstrasse - 10117 Berlin Näher dran als nur Mittendrin. - -
10243 Berlin - Friedrichshain | Bahrfeldstrasse - Bürostandort Alt-Stralau an der Rummelsburger Bucht
7000.00 m² - 7000000.00 € Kaufpreis - saniert 0.0 Zimmer - Bahrfeldstrasse - 10243 Berlin -
10625 Berlin | Pestalozzistrasse 104 - Liebevoll sanierter Berliner Altbau nahe Savignyplatz + Kantstrasse. Jetzt kautionsfrei + provisionsfrei mieten!
164.00 m² - 1394.00 € zzgl NK - saniert 5.0 Zimmer - Pestalozzistrasse - 10624 Berlin Große sanierte Altbauwohnung - Stuck, Dielen, Flügeltüren - -
10117 Berlin | Friedrichstrasse 153-154 - Die Topas Arkade. Aufwendig sanierter Gründerzeitbau nahe S+U-Bahnhof Friedrichstrasse. Jetzt kautionsfrei + provisionsfrei mieten!
175.20 m² - 2846.25 € zzgl NK - saniert 4.0 Zimmer - Friedrichstrasse - 10117 Berlin Nahe S+U - Bahnhof Friedrichstrasse & Brandenburger Tor. -
ENERGIE SPAREN
Vergleichen Sie mit unserem Partner Check24 die Energietarife für Ihren Haushalt.
THEMENLINKS
Favoriten
Mietminderung erfasst Miete und Betriebskosten
BGH stoppt Fehler bei Betriebskostenabrechnungen. Bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung muss die berechtigte Mietminderung des Mieters berücksichtigt werden, die geminderten Beträge dürfen nicht durch die ‚Hintertür‘ wieder einkassiert werden.
(dmb) „Die Entscheidung ist richtig, sie schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 223/10). „Bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung muss die berechtigte Mietminderung des Mieters berücksichtigt werden, die geminderten Beträge dürfen nicht durch die ‚Hintertür‘ wieder einkassiert werden“.
Der Bundesgerichtshof bestätigte noch einmal, dass Bemessungsgrundlage einer Mietminderung immer die Bruttomiete ist – das ist die Miete einschließlich aller Nebenkosten. Bei der Jahresabrechnung über die Betriebskosten muss dann die gerechtfertigte Mietminderung berücksichtigt werden. Das bedeutet, auch eine eventuelle Nachzahlungsforderung des Vermieters muss anteilig gekürzt werden. Erst nach der Betriebskostenabrechnung steht deshalb die endgültige Höhe der Mietminderung fest.
Laut Bundesgerichtshof sind evtl. Vermieterforderungen wie folgt zu berechnen: Ausgangspunkt ist die geschuldete Jahresnettomiete. Dazu kommen die tatsächlich vom Vermieter abgerechneten Betriebskosten. Abzuziehen sind die gerechtfertigten Minderungsbeträge.
Siebenkotten: „Gut ist, dass jetzt alle Beteiligten wissen, wie die Mietminderung gerade auch unter Berücksichtigung der Betriebskosten berechnet werden muss. Klar ist aber auch, dass Mieter in einem Jahr, in dem sie die Miete gemindert haben, ihre Betriebskostenabrechnung besonders sorgfältig prüfen müssen. Immer wieder tauchen hier Fehler auf. Der Vermieter muss die geminderten Zahlungen zu seinen Lasten berücksichtigen und auch bei einer Nachforderung die Minderung mit einbeziehen.“
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.Mai 2011
Aktenzeichen: BGH VIII ZR 223/10
Quelle: mieterbund.de
Bild: DWGB
Tags: Mietrecht, Betriebskostenabrechnung, Miete, Mietminderung, Betriebskosten, Wohnung, Miettipp
- Im Programm seit 14.Jun 2011 - Tags








