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Drei-Fix-Eins, meins! Wer bietet mehr bei einer Immobilien Versteigerung?

Eine Immobilienversteigerung sollte man gut vorbereiten. Mehrere zehntausend Immobilien wechseln jährlich durch eine Versteigerung den Besitzer. Wer zuschlagen will, sollte allerdings gut vorbereitet zum Gericht gehen.

Zu den Hausaufgaben gehört der Probebesuch von Versteigerungen. Verantwortlich für Zwangsversteigerungen sind die Amtsgerichte.

Interessenten haben mehrere Möglichkeiten, sich über Termine zu informieren: erstens über den Aushang beim Gericht. Dies hat den Vorteil, dass die Ankündigung in der Regel früh erfolgt und Zeit zum Vorbereiten bleibt. Zweitens per Zeitungsinserat. Solche Annoncen finden sich häufig im Immobilienteil. Eine dritte Informationsmöglichkeit ist das Internet. Hier veröffentlichen zahlreiche Gerichte ihre Versteigerungstermine. Die Nutzung der von den Justizverwaltungen der Bundesländer betriebene Seite ist kostenlos. Dort bekommen Verbraucher auch detaillierte Auskünfte zum Verfahren.

Ist ein interessantes Objekt gefunden, sollte Adresse, Ansprechpartner und Aktenzeichen notiert werden. Danach ist es Zeit für die Besichtigung. Zumindest von aussen sollten sich Bieter ein Bild von der Immobilie machen. Nehmen Sie wenn möglich zum Besichtigungstermin einen Bausachverständigen mit. Er kann neuralgische Punkte wie Feuchtigkeit, Fenster und Umbauten erkennen.

Ein Blick ins Innere ist nur mit der Erlaubnis des Eigentümers möglich. Bei Eigentumswohnungen empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Verwalter, um Näheres über Umlage, geplante Umbauten, Sanierungen oder mögliche Probleme zu erfahren.

Ein weiteres Muss in der Vorbereitung ist das Lesen des Sachverständigen-Gutachtens, das im Gericht eingesehen werden kann. Im Unterschied zum Interessenten hat der Gutachter Haus oder Wohnungen in der Regel auch von innen gesehen. Er listet unter anderem Knackpunkte auf wie Wegerechte oder das lebenslange Wohnrecht für Oma und Opa. Weil dafür erst im Versteigerungstermin konkrete Summen verkündet werden, heißt es: aufpassen und dies beim Gebot einkalkulieren.

Desweiteren sollten Sie bei den Kosten folgende Faustregel beachten: Rechnen Sie 15% des Ersteigerungspreises für Notarkosten, Eintragungen ins Grundbuch und Provisionen (Auktionshaus, Makler) hinzu - diese sind in der Regel sofort fällig.

Text: M. Gold
Bild: Ostseezeitung
Tags: Immobilien, Versteigerung, Zwangsversteigerung, Immobilien ersteigern, Immobilientipps

- Im Programm seit 14.Jun 2011 - Tags