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Mögliche Probleme beim Auszug aus der Mietwohnung

Zum Ende eines Mietverhältnisses beginnt oft das große Zittern: Sind wirklich alle Mängel in der Wohnung beseitigt oder wenigstens gut kaschiert? Es können folgende Fehltritte zum völligen Verlust oder zur Minderung der Kaution führen:

Verursacht der Mieter einen Schaden, der auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen ist, dann haftet er. Das schließt große Löcher in den Wänden, der Decke, im Boden ebenso ein wie eine eigenmächtig eingerissene Wand. Haften muss der Mieter auch für Wasserschäden, die im Bad entstanden sind, beispielsweise wenn dieses fahrlässig unter Wasser gesetzt wurde. Auch muss die Anzahl der Haustür- und Wohnungsschlüssel bei der Übergabe mit der des Einzugs übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, müssen verloren gegangene Schlüssel grundsätzlich aus der eigenen Tasche ersetzt werden. Bei Wohnhäusern mit zentraler Schließanlage liegen die Kosten pro Schlüssel schnell bei 50 bis 70 Euro. Müssen im schlimmsten Fall sogar die Schlösser ausgetauscht werden, kommen mitunter Kosten zwischen 400 und 600 Euro auf den Mieter zu, je nachdem, wie viele Wohnungen der Austausch betrifft.

Generell gilt: Nur für unsachgemäße Benutzung bzw. böswillig entstandene Schäden muss der Mieter haften. Für Mängel, die sich durch den vertragsgemäßen Gebrauch ergeben, nicht.

Der Vermieter kann die Kaution im Übrigen zurückhalten, bis die komplette Betriebs- und Nebenkostenabrechnung beglichen und die Wohnung abschließend abgenommen ist - ein Vorgang der bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen kann.

Text: Piabo
Bild: derwesten.de
Tags: Auszug, Umzug, Mietwohnung, Kautionsbürgschaft, Mietkaution, Vermieterrecht, Immobilientipp

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